Der Beschuldigte lebe seit gut acht Jahren in der Schweiz. Durch die nun angetretene und angeordnete Massnahme erhalte er das erste Mal professionelle Unterstützung, die auf seine Alkoholund Drogenabhängigkeit sowie dissoziale Persönlichkeitsstörung ausgerichtet sei. Er müsse nun zeigen und beweisen, dass er seinen Worten auch Taten folgen lassen könne. Auch gemäss Gutachten sei davon auszugehen, dass ihm die Behandlung helfe wieder auf den richtigen Weg zu finden und er nicht mehr delinquieren müsse. Zum Grad der Integration hielt die Vorinstanz fest, dass die Verwurzelung in der Schweiz nicht allzu gross sei.