Wie sich aus dem forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 19. Oktober 2020 schlüssig ergibt, litt der Beschuldigte während der Tatzeiträume an einem Abhängigkeitssyndrom durch Alkohol und Cannabis sowie an einem schädlichen Gebrauch von weiteren psychotropen Stoffen und an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Die leichtgradig ausgeprägte dissoziale Persönlichkeitsstörung und das Abhängigkeitssyndrom durch Alkohol und Cannabis würden nach wie vor vorliegen und es sei von einer deutlichen Suchterkrankung auszugehen (pag. 973 ff.). Insofern liege beim Beschuldigten eine erhebliche Persönlichkeitsstörung vor (vgl. pag. 996).