Angesichts des geringen Betrages von CHF 200.00 heben sich die beiden Komponenten auf, so dass für das vor dem 18. November 2019 begangen Delikt eine Zusatzstrafe von CHF 200.00 resultiert. 10.3.3 Unabhängige Gesamtstrafe für das mit einer Übertretungsbusse zu ahnende Delikt nach dem 18. November 2019 und Fazit Der Beschuldigte konsumierte zudem im Zeitraum vom 19. November 2019 bis zum 14. Dezember 2019 Kokain und Marihuana. Weil diese Konsumwiderhandlungen bereits in der Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 18. November 2019 enthalten sind, wird auf das Ausfällen einer weiteren Strafe verzichtet. 10.4 Fazit Gesamtstrafe