Die VBRS-Richtlinien sehen für den Konsum weicher Drogen (erstmalige Widerhandlung, Bagatellfälle, geringes Verschulden, Konsum während kurzer Zeitspanne) eine Busse von CHF 100.00 und bei harten Drogen eine Busse von CHF 200.00 vor. Vorliegend konsumierte der Beschuldigte sowohl harte als auch weiche Drogen, dies über mehrere Monate hinweg, weshalb eine Übertretungsbusse von insgesamt CHF 300.00 angemessen erscheint, welche im Umfang von 2/3 zu berücksichtigen ist. Damit ergibt sich aufgrund der objektiven Tatkomponenten eine Asperation im Umfang von CHF 200.00.