Die unter E. 10.2.4 festgesetzte Zusatzstrafe sowie die Strafe für die nach dem Ersturteil begangenen Delikte (E. 10.2.9) sind nun zu addieren (CHF 740.00 + CHF 2'060.00). Daraus resultiert eine Übertretungsbusse von CHF 2'800.00 als teilweise Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland 13. November 2019.