Am 25. November 2019 betrat der Beschuldigte ohne Erlaubnis und trotz Verbotsschild das Bahnbetriebsgebiet und überquerte die beiden Geleise am RBS- Bahnhof H.________, um auf die gegenüberliegende Seite zu gelangen (Ziff. 8.1. des erstinstanzlichen Urteils). Die VBRS-Richtlinien sehen hierfür eine Busse ab CHF 150.00 vor (S. 31 VBRS- Richtlinien). Es sind vorliegend keine Gründe ersichtlich, um von dieser Empfehlung abzuweichen, zumal das Vorgehen des Beschuldigten nicht über das in den VBRS- Richtlinien beschriebene Vorgehen hinausging. Entsprechend werden CHF 100.00 zur Einsatzstrafe asperiert.