28 Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zum gewerbsmässigen Diebstahl werden die Sachbeschädigungen im Rahmen der Asperation mit einem Faktor von 1/2 berücksichtigt. Es werden mithin insgesamt CHF 750.00 zur Einsatzstrafe asperiert. 10.2.8 Asperation für den Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das EBG und das SVG (objektive Tatkomponenten) Am 25. November 2019 betrat der Beschuldigte ohne Erlaubnis und trotz Verbotsschild das Bahnbetriebsgebiet und überquerte die beiden Geleise am RBS- Bahnhof H.___