Es werden mithin insgesamt CHF 670.00 asperierend berücksichtigt. 10.2.4 Zwischenfazit und Berücksichtigung der subjektiven Tatkomponenten sowie der Täterkomponenten Insgesamt ergibt sich aufgrund der objektiven Tatkomponenten für die verschiedenen Delikte eine Asperation im Umfang von rechnerisch CHF 730.00 zu der ausgesprochenen Übertretungsbusse von CHF 1'280.00. In Bezug auf die subjektiven Tatkomponenten (Vorsatz, Beweggründe, Entscheidungsfreiheit/Vermeidbarkeit) sind die einzelnen Faktoren tatbestandsimmanent oder auch sonst neutral zu gewichten.