Entsprechend erscheint – insbesondere auch mit Blick auf die VBRS-Richtlinien – eine Übertretungsbusse von CHF 150.00 für die Beschädigung der Metallkasse und eine Übertretungsbusse von jeweils CHF 600.00 für die weiteren Beschädigungen angemessen. Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zum gewerbsmässigen Diebstahl werden die Sachbeschädigungen im Rahmen der Asperation mit einem Faktor von 1/2 berücksichtigt. Es werden mithin insgesamt CHF 670.00 asperierend berücksichtigt.