8.2. des erstinstanzlichen Urteils). Die VBRS-Richtlinien sehen hierfür eine Busse ab CHF 100.00 vor (S. 31 VBRS-Richtlinien). Es sind vorliegend keine Gründe ersichtlich, um von dieser Empfehlung abzuweichen, zumal das Vorgehen des Beschuldigten nicht über das in den VBRS-Richtlinien beschriebene Vorgehen «Befahren des Bahnbetriebsareals» hinausging. Entsprechend werden rund CHF 60.00 asperierend berücksichtigt.