Um die Zusatzstrafe zum Urteil vom 13. November 2019 und zum Strafbefehl vom 19. November 2019 bilden zu können, ist in einem ersten Schritt festzustellen, welches Delikt aufgrund der abstrakten Strafandrohung als schwerste Straftat zu gelten hat. Bei gleicher abstrakter Strafandrohung kann es die konkret schwerste Tat,