10. Konkrete Strafzumessung betreffend Übertretungsbusse 10.1 Vorgehen bei der Festsetzung der Übertretungsbusse und Methodik Für die Widerhandlungen gegen das KStrG, das Eisenbahngesetz, das SVG, das BetmG sowie für die geringfügigen Sachbeschädigungen wird nachfolgend (grundsätzlich) eine Übertretungsbusse auszufällen sein. Aufgrund der Gleichartigkeit der Strafart ist mit den einzelnen Übertretungsbussen eine Gesamtbusse zu bilden.