24 2019 und am 30. November 2019 befand er sich einen Tag in Polizeihaft). Überdies kann ihm – entgegen der Vorinstanz – kein eigentlicher Geständnisrabatt gewährt werden. Auch die von der Vorinstanz ausgemachte Einsicht und Reue ist in Anbetracht der Tatsache, dass der Beschuldigte seit November 2021 auf Kurve ist, ganz deutlich zu relativieren; es ist doch auch hier viel eher von einem blossen «Lippenbekenntnis» auszugehen. Hinzu kommt das nicht unproblematische Verhalten in der Haft und dem vorzeitigen Massnahmenvollzug.