Hierfür erscheint eine tiefere Strafe von jeweils 20 Tagen Freiheitsstrafe als angemessen. Weil die Hausfriedensbrüche wiederum in einem engen Sachzusammenhang mit den Diebstählen stehen, ist die Strafe für die sechs Hausfriedensbrüche von insgesamt 160 Tagen (2 x 40 Tage und 4 x 20 Tage) mit einem Asperationsfaktor von 1/2 zu berücksichtigen. Entsprechend werden insgesamt 80 Tage Freiheitsstrafe zur Einsatzstrafe asperiert.