Der Deliktsbetrag betrug rund CHF 17'000.00. Der Beschuldigte beging die Diebstähle nicht bloss in Geschäftsräumlichkeiten bzw. zum Nachteil von Unternehmen, sondern auch in Wohnungen/Einfamilienhäuser und insoweit zum Nachteil von Privatpersonen. Die Einbrüche wurden überdies in der Nacht verübt. Zwar war er darauf bedacht, auf keine Bewohner/Mitarbeiter zu treffen und wenn er überrascht wurde, so ergriff er die Flucht; eine Gewaltanwendung gegenüber Personen gab es nicht. Nichtsdestotrotz ist den Einbrüchen in private Wohnungen/Einfamilienhäuser ein nicht unerhebliches Mass an krimineller Energie inhärent.