Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass gerade die Verletzung des Hausrechts bei Geschädigten oft nachhaltige Spuren hinterlässt. So betritt ein Dritter in Abwesenheit mit roher Gewalt die Liegenschaft, um Behältnisse und persönliche Gegenstände nach Wertsachen zu durchsuchen. Der Verlust des Sicherheitsgefühls ist bei Einbrüchen in Einfamilienhäuser oder Familienwohnungen im Vergleich zu Geschäftsräumlichkeiten, Garagen oder dergleichen deutlich ausgeprägter. Das objektive Tatverschulden ist zwar als leicht zu bezeichnen, darf aber, gerade wenn es um Innenräumlichkeiten von Privatpersonen geht, nicht bagatellisiert werden.