18 Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend VBRS-Richtlinien) sehen für eine Sachbeschädigung, bei welcher der Täter den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzt und dadurch einen Schaden von knapp über CHF 300.00 anrichtet, eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor (S. 47 VBRS-Richtlinien). Zu berücksichtigen ist, dass die vorliegend zu beurteilenden Sachbeschädigungen klassische Begleitdelikte zum gewerbsmässigen Diebstahl darstellen.