Der dem Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. November 2019 zugrunde liegende Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Diebstahls bildet vorliegend das schwerste Delikt. Entsprechend ist für die mit einer Zusatzstrafe zu sanktionierenden Delikte je einzeln die schuldangemessene Strafe zu bestimmen und diese zu asperieren. Die Summe dieser Erhöhungen ergibt dabei die Zusatzstrafe. 9.2.2 Einsatzstrafe Die mit Urteil vom 13. November 2019 festgelegte Freiheitsstrafe beträgt 17.5 Monate. 9.2.3 Asperation für die Schuldsprüche wegen Sachbeschädigung (objektive Tatkomponenten) Der Beschuldigte beging am 27./28. August 2019 (Ziff.