16 fen verurteilt. Im vorliegenden Verfahren befand sich der Beschuldigte am 30. November 2019 in Polizeihaft und seit dem 14. Dezember 2019 bis am 9. Juni 2020 in Untersuchungshaft, ab dem 10. Juni 2020 im vorzeitigen Strafantritt und seit dem 12. November 2020 im vorzeitigen Massnahmenvollzug, wobei er am 13. November 2021 aus dem Massnahmenzentrum AI.________ entwichen ist und trotz nationaler und internationaler Ausschreibung immer noch unbekannten Aufenthalts ist.