Nach der Rechtsprechung zum mittlerweile wiederum revidierten Sanktionenrecht im Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität stellt die Geldstrafe die Hauptsanktion dar. Freiheitsstrafen sollen danach in diesem Bereich nur verhängt werden, wenn dem Staat keine anderen Mittel offen stehen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.