15 Tagen, abzüglich einem Tag Untersuchungshaft (dies bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von drei Jahren), zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen à Fr. 10.00 und zu einer Busse von Fr. 1'280.00. Am 18. November 2019 wurde er sodann durch die regionale Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland wegen Widerhandlungen gegen das Eisenbahngesetz, Konsumwiderhandlungen, mehrfacher Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung, geringfügigen Diebstahls, Fahrens eines motorlosen Fahrzeuges in fahrunfähigem Zustand sowie Hinderung einer Amtshandlung zu einer Geldstrafe von