S. 53 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Am 13. November 2019 verurteilte ihn das Regionalgericht Bern - Mittelland wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfachen geringfügigen Diebstahls, mehrfachen Diebstahlversuchs, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Sachbeschädigung (teilweise geringfügig begangen), mehrfachen Nichtanzeigen eines Fundes, Drohung, Beschimpfung, unberechtigten Verwendens eines Motorfahrrades, mehrfacher Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, mehrfacher Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung sowie Konsumwiderhandlungen zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten und