15 8. Strafrahmen und Strafart Die Vorinstanz listete die einzelnen abstrakten Strafdrohungen der verschiedenen Delikte korrekt auf; darauf kann verwiesen werden (pag. 1208; S. 52 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Soweit neben einer Freiheitsstrafe alternativ eine Geldstrafe angedroht ist, führte die Vorinstanz betreffend Strafart zutreffend aus (pag. 1209 f.; S. 53 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung):