Er hielt dabei ein Schmetterlingsmesser (Gesamtlänge 15.3 cm; Klingenlänge 5.8 cm) mit offener Klinge in der Hand, ohne dieses jedoch einzusetzen und ohne dafür eine Ausnahmebewilligung für den Erwerb und das Tragen zu besitzen. Zum Zeitpunkt der Anhaltung ergab ein beim Beschuldigten durchgeführter Atemalkoholtest ein Resultat von 0.74 mg/l. Schliesslich kam es im vorliegenden Fall zu weiteren rechtskräftigen Schuldsprüchen, weil sich der Beschuldigte am 22. Oktober 2019 im Bahnhof Bern aufhielt, obwohl er wusste, dass es ihm untersagt war, dieses Gebiet bis auf Weiteres