12 Des Weiteren war der Beschuldigte am 25. August 2019 an einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen beteiligt, wobei sich eine Person Verletzungen im Gesicht zuzog. Offenbar war der Beschuldigte innerhalb seiner Gruppierung die treibende Kraft und suchte gezielt die Gewalteskalation. Er hielt dabei ein Schmetterlingsmesser (Gesamtlänge 15.3 cm; Klingenlänge 5.8 cm) mit offener Klinge in der Hand, ohne dieses jedoch einzusetzen und ohne dafür eine Ausnahmebewilligung für den Erwerb und das Tragen zu besitzen.