61 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) sowie zur Frage der Anordnung der Landesverweisung ist an dieser Stelle festzuhalten, dass der Beschuldigte während eines Zeitraums von rund vier Monaten (27./28. August 2019 bis am 14. Dezember 2019) insgesamt 14 Mal in Vereinslokale, Geschäftsliegenschaften, Privatwohnungen und Privathäuser sowie Fahrzeuge eindrang, fünf Mal versuchte, in Privatwohnungen und Privathäuser zu gelangen, einmal die Glasscheibe der vor einem Vereinslokal stehenden Gefriertruhe einschlug und versuchte mittels Körpergewalt den nebenstehenden Getränkekühlschrank zu öffnen sowie ein Paket