II. Sachverhalt, Beweiswürdigung und Rechtliche Würdigung Die Schuldsprüche wegen mehrfachen gewerbsmässigen Diebstahls (teilweise als Versuch begangen), mehrfacher Sachbeschädigung (teilweise als Versuch und teilweise geringfügig begangen), mehrfachen Hausfriedensbruchs, Raufhandels, Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG; BSG 514.54), Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG; SR 142.20), Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG; BSG 311.1), mehrfachen Widerhandlungen gegen das Eisenbahngesetz (EBG;