II.10.) sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen (Urteilsdispositiv Ziff. II.11.). Rechtskräftig sind überdies die Widerrufe des dem Beschuldigten mit Urteil des Regionalgerichts vom 13. November 2019 für eine Freiheitsstrafe von 17.5 Monaten und mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. November 2019 für eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1'650.00, gewährten bedingten Vollzugs (Urteilsdispositiv Ziff. III. [1-2], die Verurteilung zu den gesamten Verfahrenskosten (Urteilsdispositiv Ziff. IV.4.), der Zivilpunkt (Urteilsdispositiv Ziff.