2. A.________ sei zufolge der Schuldsprüche und Widerrufe zu verurteilen: - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von max. 41 Monaten unter Anrechnung eines Tages Polizeihaft sowie der seit 14.12.2019 erlittenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft und der Zeit im vorzeitigen Massnahmeantritt. Er sei zum Vollzug einer Massnahme nach Art. 61 StGB in eine Einrichtung für junge Erwachsene einzuweisen. - zu einer seinen finanziellen Verhältnissen entsprechenden Übertretungsbusse in richterlichem Ermessen; 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung im Sinne von Art. 66a StGB sei zu verzichten.