Fürsprecher B.________ stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1419 f.; pag. 1425 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23.12.2020 bezüglich Einstellungen, Schuldsprüchen und Widerrufen (Ziffern I. bis III.) in Rechtskraft erwachsen sind.