1. zu einer Freiheitsstrafe von 55 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13.11.2019 und unter Einbezug der bedingt ausgesprochenen und nunmehr zu vollziehenden Strafe gemäss Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13.11.2019, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft; 2. zu einer Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 StGB. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei zu Gunsten dieser Massnahme aufzuschieben. 3. zu einer Busse von CHF 3'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 30 Tage festzusetzen;