4. der weiteren Verfügungen betreffend Einziehung beschlagnahmter Gegenstände und Vermögenswerte sowie Löschungszustimmungen. II. A.________ sei gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche sowie den rechtskräftigen Widerruf 9 in Anwendung von Art. 426 StPO, Art. 22, 40, 46 Abs. 1, 47, 48a, 49 Abs. 1 und 2, 51, 56, 57, 61, 66a, 106 StGB zu verurteilen: