4. Anträge der Parteien Die stellvertretende Generalstaatsanwältin AJ.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 1417 f.; pag. 1422 ff.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 23.12.2020 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung bezüglich Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz; 2. der Schuldsprüche, wonach A.________ schuldig erklärt wurde