1409 f.] eingeholt. Des Weiteren wurden die Voll- 8 zugsakten bei den BVD ediert und die Parteien mit einer Kopie der Aktennotiz des AJV der BVD vom 18. Januar 2022 (pag. 1320) bedient (pag. 1321 f.). Der Beschuldigte blieb sowohl dem Verhandlungstermin vom 14. April 2022 als auch dem Ersatztermin vom 20. Mai 2022 unentschuldigt fern, weshalb die vorgesehene ergänzende Einvernahme mit ihm nicht durchgeführt werden konnte.