1283 f.). Mit E-Mail 11. Januar 2022 teilte das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern (AJV), Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD), mit, dass sich der Beschuldigte seit dem 13. November 2021 auf der Flucht befinde und er durch das Massnahmenzentrum AI.________ unverzüglich polizeilich zur Verhaftung ausgeschrieben worden sei. Weil diese Ausschreibung in den nächsten Wochen auslaufen werde, werde der Beschuldigte im RIPOL national zur Verhaftung ausgeschrieben. Des Weiteren wurde die Verfahrensleitung um Prüfung und allenfalls Veranlassung einer internationalen Personenfahndung ersucht (pag.