1259 ff.), beschränkt auf den Sanktionenpunkt (Gesamtfreiheitsstrafe, Übertretungsbusse, Landesverweisung [inkl. SIS-Ausschreibung]). Mit Verfügung vom 25. Juni 2021 wurde dem Beschuldigten und der Zivilklägerin Gelegenheit gegeben, Anschlussberufung zu erklären und/oder begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen (pag. 1262 f.). Die Parteien liessen sich innert Frist nicht vernehmen. Nachdem den Parteien vorgängig das rechtliche