2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. VII. Weiter wird verfügt: 1. A.________ kehrt in den Massnahmenvollzug zurück. 2. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - ein Schmetterlingsmesser, - eine Trainerhose Adidas, - ein Paar Turnschuhe Nike, weiss & schwarz, - eine Portion Haschisch, ca. 0.6g brutto. 3. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 620.00 wird eingezogen (Art. 70 StGB).