2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'000.00, teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13.11.2019 sowie der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18.11.2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt. 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet (Art. 66a Abs. 2 StGB). 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 19’900.00 und Auslagen von CHF 17'509.35, insgesamt bestimmt auf CHF 37'409.35 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).