11. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen bzw. festgestellt in der Zeit von 25.08.2019 bis 20.09.2019 sowie von 22.09.2019 bis 14.12.2019 in der Region Bern, D.________, E.________ und F.________ durch Konsum vom Marihuana und Kokain (Ziff. 12 in der ANS). III. 1. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13.11.2019 für eine Freiheitsstrafe von 17½ Monaten gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen.