wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen bzw. festgestellt am 21.09.2019 an unbestimmten Orten in der Region Bern, D.________, E.________ und F.________ durch Konsum von Kokain und Marihuana, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfach, teilweise als Versuch begangen 1.1. in der Zeit von 27. bis 28.08.2019 in G.________ zum Nachteil des FC H.________ im Deliktsbetrag von ca. CHF 2'800.00 (Ziff. 1.1 in der ANS),