1.1. in selbstständiger Erwerbstätigkeit in der Treuhand-, Finanz und/oder Immobilienbranche tätig zu sein. 1.2. in unselbstständiger Stellung mit eigener Zeichnungsberechtigung (auch Kollektivzeichnungsberechtigung) sowie mit rechtlicher und/oder faktischer Verfügungsberechtigung über finanzielle Mittel Dritter in der Treuhand-, Finanz und/oder Immobilienbranche tätig zu sein. 2. Der beschlagnahmte Verwertungserlös der Liegenschaft U.___-weg wird im Umfang von CHF 95'000.00 eingezogen (Art. 70 StGB). Der Restbetrag von CHF 21'563.20 wird an L.________ ausbezahlt.