5. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO verurteilt, P.________ CHF 100'000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 17. Januar 2013 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Klage auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO). 6. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. 127 VI. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Anwendung von Art. 67 Abs. 1 StGB für die Dauer von 3 Jahren untersagt,