Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'915.95. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung im Umfang von 9/10, ausmachend CHF 7'124.35, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. B.________ 9/10 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'039.60, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).