3.3. Es wird festgestellt, dass A.________ anerkannt hat, AJ.________ CHF 50'000.00 zu schulden; 3.4. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO verurteilt, AM.________ CHF 150'000.00 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Klage auf den Zivilweg verwiesen; 3.5. Die Zivilklage von AQ.________ wird abgewiesen. 4. weiter verfügt wurde: 4.1. Die beschlagnahmten Vermögenswerte auf dem Sparkonto AP.________(Konto-Nr.) bei der UBS AG, lautend auf A.________, werden zur Deckung der Verfahrenskosten eingezogen (Art. 268 StPO);