X. Weitere Verfügungen Die Zustimmung zur Löschung des vom Beschuldigten erstellten DNA-Profils (PCN.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 119 XI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. II. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 11. März 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: