18 1289, Z. 7 f.). Die familiär und finanziell harten Folgen, die Fürsprecher M.________ anführt (pag. 18 1273), stehen in keinerlei Zusammenhang zum hier interessierenden Vermögenswert. Sie zeigen einzig die Konsequenzen des Verhaltens des Beschuldigten für seine Familie auf. Die angeführten Studienkosten der drei Söhne begründen ebenfalls keine unverhältnismässige Härte. Einerseits sind diese zumindest teilweise auf persönliche Wünsche zurückzuführen. Andererseits besteht die Möglichkeit zum Erhalt von Sti-