entgegensteht. L.________ wurde durch die Delikte des Beschuldigten finanziell begünstigt, auch wenn sie nichts davon wusste. Ohne die deliktischen «Einkünfte» wäre das Bauprojekt U.___-weg entweder gescheitert, weniger luxuriös ausgefallen oder hätte mehr fremdfinanziert werden müssen. Bei all diesen Eventualitäten wäre die güterrechtliche Beteiligungsforderung von L.________ am Verwertungserlös der Liegenschaft geringfügiger ausgefallen, als sie nun ausfallen soll.