_, mit denen sie zuvor ihren Lebensunterhalt bestreiten konnten, reichten offenbar plötzlich nicht mehr aus. Es liegt auf der Hand, welche Aufwendungen zum gesteigerten Finanzbedarf führten. Des Zugeständnisses des Beschuldigten hätte es bei dieser Ausgangslage nicht bedurft (pag. 08 001 016, 030 und 043). Es ist klar, dass die unrechtmässig vereinnahmten Gelder zu erheblichem Teil zur Begleichung von Handwerkerrechnungen gebraucht