Auf diese Aussage abgestellt, sind vom Verkaufserlös von CHF 116'763.20 somit rund CHF 95'000.00 als Deliktssurrogate zu bezeichnen. Das Gericht erachtet deshalb als erstellt, dass es sich im Umfang CHF 95'000.00 um Deliktssurrogate handelt, beim Rest dagegen um legal erworbenen Mittel.