111 nissen, also beim Handeln für einen anderen, wo die Wirkung der Rechtshandlung des Vertreters unmittelbar im Rechtskreis des Vertretenen eintritt (Urteil des Bundesgerichts 6B_80/2011 vom 8. September 2011 E. 4.2 f.). 39.2 Subsumtion der Kammer Zu der Herkunft der zum Hausbau verwendeten Mittel und zum Umfang des deliktisch erlangten Teils wird vorab auf die Erwägungen des WSG verwiesen (pag. 18 914 f.): Wie im allgemeinen Teil bereits festgehalten [E. 10.3 oben], erwarb das Ehepaar A+L.______